
Räumung & Entsorgung im Kanton Luzern:Raum für einen neuen Anfang.
Wenn Räume geleert oder Gegenstände entfernt werden sollen, hilft eine klare Vorbereitung. Wir bieten Räumungen, Entsorgung sowie Keller- und Estrichräumungen an.
Anfrage stellenRäumung & Entsorgung
Was bleibt, was darf weg?
Ob Keller, Estrich oder andere Räume: Vor einer Räumung sollte feststehen, welche Gegenstände entfernt werden sollen und was erhalten bleibt. Menge, Material und Transportwege sind die Grundlage, um den Auftrag zu besprechen.
Leistungen im Detail
Räumung & Entsorgung
Diese Arbeiten gehören zu unserem Angebot. Welche davon für Ihr Objekt sinnvoll sind und in welchem Umfang sie ausgeführt werden, klären wir mit Ihnen.
- 01
Wohnungsräumung
Räumung der vereinbarten Räume oder Bereiche nach vorheriger Abgrenzung der zu entfernenden Gegenstände.
- 02
Entsorgung
Entsorgung der vereinbarten Gegenstände und Materialien nach Klärung von Art und Menge.
- 03
Keller- und Estrichräumung
Räumung von Keller- und Estrichabteilen unter Berücksichtigung der vorhandenen Zugänge und Transportwege.
Räumung & Entsorgung
Fragen zu dieser Leistung
Hinweise für die Planung Ihres Einsatzes. Weitere Fragen besprechen wir gerne direkt mit Ihnen.
Anfrage stellenWas kostet eine Wohnungsräumung?
Entscheidend sind Menge und Art der Gegenstände, Stockwerk, Lift und Transportwege sowie der Aufwand für die Entsorgung. Eine grobe Beschreibung genügt für die erste Anfrage. Offene Punkte klären wir vor der Offerte.
Können Räumung und Endreinigung zusammen erfolgen?
Ja, beide Leistungen gehören zu unserem Angebot. Erwähnen Sie in Ihrer Anfrage, dass die Räume nach der Räumung gereinigt werden sollen, zum Beispiel vor einer Wohnungsabgabe.
Kann auch nur ein Keller oder Estrich geräumt werden?
Ja. Keller- und Estrichräumungen sind ausdrücklich Teil unseres Angebots. Beschreiben Sie den Raum, die Menge und den Zugang in Ihrer Anfrage.
Was muss vor der Entsorgung geklärt werden?
Legen Sie fest, welche Gegenstände entfernt werden dürfen. Art und Menge der Materialien müssen vorab besprochen werden; besondere oder unbekannte Materialien sollten Sie ausdrücklich erwähnen.